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Sportdeutschland-News

FAQs DOSB-Mitgliederversammlung: Safe Sport Code

Worum es dabei geht, warum die Beschlüsse wichtig sind und wie es nach den Beschlüssen weitergeht. 

Worum geht es inhaltlich bei den Beschlüssen?  

Bei den Beschlüssen geht es darum, den Sport in Deutschlands Sportvereinen und -verbänden sicherer zu machen und jegliche Form von Gewalt durch Sanktionierungen möglichst zu verhindern. 

Auf der letzten DOSB-Mitgliederversammlung 2023 wurde einstimmig der Zukunftsplan Safe Sport beschlossen. Mit diesem Plan haben wir uns gemeinsam mit der dsj und unseren Mitgliedsorganisationen unter anderem das Ziel gesetzt, durch die Entwicklung eines Safe Sport Regelwerks, das vom gesamten organsierten Sport mitgetragen wird, erstmals eine Vereinheitlichung der Regelungen im Bereich Safe Sport zu erreichen. 

Damit soll ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelwerken in den vielzähligen verschiedenen Organisationen im Sport verhindert und eine einheitliche Grundlage bei der Bekämpfung von interpersonaler Gewalt im Sport geschaffen werden. Mit der Verabschiedung der Beschlüsse setzen wir dieses Ziel um und schaffen mit dem Safe Sport Code erstmals eine verbandsrechtliche Grundlage dafür, um Gewalt auch unterhalb der strafrechtlichen Schwelle zu sanktionieren. Die Umsetzung des Safe Sport Codes sorgt für einen sichereren Sport für alle und ist ein Meilenstein in der Bekämpfung von interpersonaler Gewalt. 

Welche Auswirkungen hat der Beschluss auf den DOSB? 

Wir möchten deutlich zeigen, dass wir jeder Form von Gewalt im Sport, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist, entschieden entgegentreten. Mit der Verabschiedung des DOSB Safe Sport Codes auf der Mitgliederversammlung wird der Code in offiziell in die Satzung des DOSB aufgenommen und ist damit künftig fester Bestandteil der Verbandsstatuten, an die sich der DOSB als Organisation zu halten hat. Nach der Umsetzung wird der Code für alle Personen gelten, die für den DOSB tätig sind.

Welche Auswirkungen haben die Beschlüsse auf die Mitgliedsorganisationen des DOSB? 

Hier muss man unterscheiden: Die Mitgliedsorganisationen des DOSB werden durch den oben genannten Beschluss nicht unmittelbar selbst an den DOSB Safe Sport Code gebunden. Dieser gilt zunächst nur für uns als Organisation. Jeder andere Verband muss seinen eigenen Code einführen. Dabei orientieren sich die Verbände an der Vorlage des Safe Sport Codes, die wir zur Verfügung stellen, damit einheitliche Regel herrschen. 

Es liegt jedoch noch eine weitere, für die Einführung des Codes in den gesamten Sport wichtigere Beschlussvorlage vor, die die Mitgliedsorganisationen dazu verpflichten würde, den Safe Sport Code bis spätestens Ende 2028 in ihrer jeweiligen Mitgliederversammlung als eigenes Regelwerk zur Abstimmung zu bringen. Damit würden nach und nach auch die Mitgliedsorganisationen selbst sich dem Code offiziell anschließen können. 

Außerdem sollen unsere Mitgliedsorganisationen sich dafür einsetzen, dass auch ihre jeweiligen Mitglieder den Safe Sport Code bei sich zur Abstimmung stellen. Damit würde der Code über die nächsten Jahre hinweg langsam seinen Weg durch das Sportsystem machen, bis er hoffentlich in jedem Verband und jedem Verein eingeführt ist und der Sport somit erstmals ein einheitliches Regelwerk im Kampf gegen interpersonale Gewalt hätte. 

Wie geht es weiter, wenn die Beschlüsse auf der Mitgliederversammlung positiv ausfallen? 

Die Beschlüsse auf der Mitgliederversammlung sind ein erster, wichtiger Schritt in Richtung eines einheitlichen Safe Sport Systems in Deutschland. Unsere Mitgliedsorganisationen werden in den kommenden Jahren Stück für Stück den Safe Sport Code bei sich implementieren. Hierbei unterstützen wir sie als DOSB mit Leitfäden und Mustertexten, die die Mitgliedsorganisationen für sich nutzen können, um ihren eigenen Safe Sport Code einfach und wirksam in der eigenen Organisation einzuführen. Gleichzeitig wird es darum gehen, Kompetenzen und Zuständigkeiten für die Durchführung von Verfahren zu klären und auch das in Aussicht stehende Zentrum für Safe Sport in das System miteinzubeziehen.  

Denn am Ende zählt natürlich vor allem, was sich für Sportvereinsmitglieder in der Praxis ändert. Der Safe Sport Code setzt den Rahmen, klare Regeln und das deutliche Zeichen, dass interpersonale Gewalt im Sport keinen Platz hat. Für die Umsetzung dieser Regeln sind aber letztendlich wir alle im Sport verantwortlich, und daran werden wir uns messen lassen müssen. 

Was ist Inhalt des Änderungsantrags des Deutschen Schwimmverbands? 

Der Deutsche Schwimmverband hat zum TOP 13.3 hinsichtlich des Beschlusstextes sowie den Inhalten des Muster Safe Sport Code Änderungsanträge eingebracht, die auf ihren Erfahrungen des letzten Jahres beruhen. Die Änderungsanträge beziehen sich auf unterschiedliche Vorschriften des Safe Sport Codes. Ihnen ist gemein, dass sie Teile der Vorschriften für dispositiv erklären wollen. Dieser vermeintlich geschaffene Gestaltungsspielraum steht der besonderen Zielrichtung des Safe Sport Codes und seiner beabsichtigen Wirkung entgegen. Sie können zu gänzlich unterschiedlichen Varianten führen, die die Gefahr eines Flickenteppichs, dem mit dem Safe Sport Code entgegengetreten werden sollte, erhöhen. Die beabsichtigte starke Wirkung kann der Safe Sport Code nur erreichen, wenn er als einheitliches Regelwerk über alle Organisationen, Verbände und Vereine innerhalb des organisierten Sport implementiert wird.

(Quelle: DOSB)

DOSB-Präsidium bestellt Vorstand mit besonderen Aufgaben

Das Präsidium des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat in seiner heutigen Sitzung Dr. h.c. Volker Bouffier als Vorstand mit besonderen Aufgaben bestellt. Der 72-Jährige wird vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2025 den Vorstand kommissarisch ergänzen. Er wird insbesondere die Verbandskommunikation gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit verantworten und auch Mitglied der Steuerungsgruppe Olympiabewerbung sein.

„Volker Bouffier ist eine hochangesehene und profilierte Persönlichkeit, die schon immer eng mit dem organisierten Sport verbunden ist. Die nächsten Monate werden insbesondere durch die anstehende Bundestagswahl geprägt sein, in der wir als DOSB die Interessen und Forderungen des Sports nachdrücklich einbringen wollen. Volker Bouffier ist durch seine Vita, sein Netzwerk und seine Liebe für den Sport hierfür genau der richtige Mann“, sagte DOSB-Präsident Thomas Weikert.

Volker Bouffier erklärte: „Der Sport war mir immer eine Herzensangelegenheit. Gerade in mehr als bewegten Zeiten leistet der Sport einen unschätzbaren Wert zum Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Hier mit zu helfen, die Interessen des organisierten Sports im Dialog mit der Politik und Gesellschaft zu unterstützen, ist mir eine Ehre.“

Volker Bouffiers Leidenschaft und Einsatz für den Sport sind unbestritten. Als Basketballer spielte er für den MTV Gießen in der Bundesliga sowie in der Junioren-Nationalmannschaft, bevor ein schwerer Autounfall seine sportliche Karriere beendete. Als hessischer Innen- und Sportminister und Ministerpräsident setzte er sich stets für die Belange des organisierten Sports ein, beispielsweise für die Aufnahme der Sportförderung als Staatsziel in die Hessische Verfassung, die Gründung der Sportstiftung Hessen und die bundesweit erste Polizei-Sportfördergruppe. 2023 ist er für seine Verdienste um den Sport mit der DOSB-Ehrenmedaille, der höchsten Auszeichnung des DOSB, gewürdigt worden.

(Quelle: DOSB)

Tina Rupprecht ist „Sportlerin des Monats“ November

Die dreifache Box-Weltmeisterin Tina Rupprecht ist von den rund 4.000 Sporthilfe-geförderten Athlet*innen mit 43,6 Prozent zur „Sportlerin des Monats“ November gewählt worden. Die 32-Jährige hatte mit ihrem Sieg im Vereinigungskampf gegen die Japanerin Eri Matsuda in Heidelberg Box-Geschichte geschrieben: Als erster deutscher Profi hält Rupprecht damit gleichzeitig drei bedeutende WM-Gürtel - den der Verbände WBC, WBO und WBA.

Die historische Leistung von Tina Rupprecht, die als Amateur-Boxerin drei Jahre von der Sporthilfe gefördert worden war, honorierten Deutschlands Spitzenathlet*innen bei der von der Sporthilfe durchgeführten „Sportler*in des Monats“-Wahl mit Platz 1. Rupprecht ist nach Regina Halmich erst die zweite weibliche Boxerin, der diese Ehre zuteil wird. Anders als etwa bei Journalist*innen- oder Publikumswahlen stimmen hier ausschließlich Deutschlands beste Nachwuchs- und Spitzenathlet*innen ab und geben der Auszeichnung damit ihre ganz besondere Note.

Platz zwei bei der Sporthilfe-Wahl belegt das Tennis-Doppel Kevin Krawietz und Tim Pütz (36,9%). Das deutsche Duo hatte sich bei den ATP Finals in Turin in einem dramatischen Endspiel gegen die Weltranglistenersten Mate Pavic (Kroatien) und Marcelo Arevalo (El Salvador) durchgesetzt und damit als erstes deutsches Doppel überhaupt den inoffiziellen WM-Titel geholt. Auf Platz drei wurde die Curling-Nationalmannschaft der Männer (19,5%) gewählt. Das Team um Skip Marc Muskatewitz hatte bei der Europameisterschaft in Finnland überraschend die Goldmedaille und damit für Deutschland den ersten Titel seit 20 Jahren gewonnen.

Für ihre herausragenden Leistungen waren die Athlet*innen von der Athletenkommission im DOSB, von SPORT1 und von der Sporthilfe für die Wahl nominiert worden.

(Quelle: Deutsche Sporthilfe)

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