Sportdeutschland-News
Stellungnahme zu aktuellen Interpretationen rund um den Safe Sport Code
Die Mitgliederversammlung stimmt am Samstag, 7. Dezember, in Saarbrücken unter anderem über den Safe Sport Code (SSC) ab. Da es in den vergangenen Tagen in mehreren Publikationen Interpretationen hinsichtlich des Regelwerks gab, möchten wir hier unsere Sicht auf einzelne der angesprochenen Themenbereiche näher erläutern.
Es wird bisweilen kritisch beäugt, dass die Einführung des Safe Sport Code als Prozess bezeichnet wird, der auch nach einem entsprechenden Beschluss auf der DOSB-Mitgliederversammlung noch lange nicht abgeschlossen sein wird. Es wird versucht, daraus zu schlussfolgern, dass der Code in der derzeitigen Fassung unzureichend sei. Die Einführung des Safe Sport Codes ist aber kein Experiment. Der Code stellt in der zur Abstimmung stehenden Fassung ein uneingeschränkt taugliches Regelwerk zur Bekämpfung von interpersonaler Gewalt im Sport dar. Jedem Regelwerk ist es immanent, dass es einer stetigen Weiterentwicklung unterliegt. Auch staatliche Regelungen wie Gesetze oder Verordnungen werden regelmäßig und vielzählig novelliert und überarbeitet. Da der organisierte Sport über die Bearbeitungsrechte am Safe Sport Code verfügt, ist auch gewährleistet, dass eine solche Weiterentwicklung unter Wahrung der autonomen Rechte der DOSB-Mitgliedsorganisationen erfolgen wird.
Die Berichterstattung könnte den Eindruck erwecken, dass durch die Möglichkeit im Safe Sport Code, auch juristische Personen zu sanktionieren, Sportorganisationen wegen ihrer positiven Bemühungen im SafeSportKontext Konsequenzen zu befürchten haben. Das Gegenteil ist der Fall. Eine Sanktionierung von juristischen Personen ist nicht allein an die Zahl der dort auftretenden Fälle geknüpft. Stattdessen ist die Zahl lediglich Grund dafür, dass genauer hingesehen wird und aufgezeigt werden muss, dass es innerhalb der Organisation ausreichende Strukturen und Maßnahmen zur Prävention gibt und eben gerade kein Organisationsmissstand vorliegt. Ist dies der Fall, sind keine Sanktionen zu befürchten. Die Regelung im Safe Sport Code leistet somit einen Anreiz, geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von interpersonaler Gewalt zu treffen.
Schließlich wird das im Safe Sport Code enthaltene Gebot der Meldung von Fällen interpersonaler Gewalt in der Berichterstattung als „besonders krass“ dargestellt. Nicht erwähnt wird, dass es sich hier keineswegs um eine uneingeschränkte Meldepflicht handelt, denn diese entfällt, wenn die betroffene Person eine Meldung nicht wünscht. Der Schutz von Betroffenen und Hinweisgebern bleibt somit in jedem Fall gewahrt. Gleichwohl ist die Meldepflicht in allen Fällen und unabhängig von der vermeintlichen Schwere des Vorwurfs wichtig, um einen Kulturwandel einzuleiten, hin zu einer Kultur des Hinsehens und Handelns. Eine Meldung hat immer an die jeweils für die Organisation zuständige Meldestelle zu erfolgen. Innerhalb des Anwendungsbereichs des DOSB Safe Sport Codes, der auf alle unmittelbar für den DOSB tätigen Personen beschränkt ist, ist dies die DOSB Ethik-Kommission.
Weitere Fragen zum Safe Sport Code werden in unseren FAQ auf der Website beantwortet
(Quelle: DOSB)
FAQs DOSB-Mitgliederversammlung: Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele
Worum es dabei geht, warum der Beschluss wichtig ist und was das nächste Jahr bereithält.
Worum geht es inhaltlich bei dem Beschluss?
Mit dem Beschluss soll die Mitgliederversammlung den DOSB beauftragen, die Aufnahme in den sogenannten „Continuous Dialogue“ beim Internationalen Olympischen Komitee (IOC) zu beantragen. Damit würde der DOSB offiziell in unverbindliche Gespräche mit dem IOC eintreten im Hinblick auf die Ausrichtung künftiger Olympischer und Paralympischer Spiele und das Interesse an der Ausrichtung der Spiele in Deutschland verdeutlichen. Außerdem soll die Mitgliederversammlung die organisatorischen Planungen für das Jahr 2025 beschließen.
Warum ist der Beschluss wichtig?
Mit dem Eintritt in den „Continuous Dialogue“ gilt der DOSB offiziell als interessierte Partei an der Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele. Damit unterstreichen wir insbesondere international unsere Ambitionen und können mit Unterstützung durch das IOC die vorliegenden Bewerbungskonzepte verbessern und verfeinern, ohne dass diese frühzeitig an eine bestimmte Ausgabe oder ein bestimmtes Jahr der Spiele gebunden sind.
Gleichzeitig regelt der Beschluss die nächsten Schritte auf dem Weg zu einem neuen deutschen Bewerbungskonzept. So sieht der Beschluss zunächst die Verfeinerung und Evaluierung der bereits ausgearbeiteten Grobkonzepte vor. Priorisiert werden dabei die Szenarien, bei denen möglichst viele Athlet*innen in nur einem Olympischen bzw. Paralympischen Dorf unterkommen würden (so genannte „One-Village-Konzepte“).
Was hat sich seit der letzten Mitgliederversammlung 2023 getan?
Mit der Mitgliederversammlung 2024 wird der DOSB den Grundlagenprozess zur Erarbeitung einer neuen deutschen Olympiabewerbung abschließen. In den vergangenen zwei Jahren konnten die Voraussetzungen für eine deutsche Bewerbung geschaffen werden.
Durch die frühzeitige Sicherung der parteiübergreifenden politischen Unterstützung auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene konnte nicht zuletzt die finanzielle Machbarkeit einer Bewerbung sichergestellt werden.
Zudem konnten in einem intensiven Dialogprozess die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für eine Olympiabewerbung definiert und die Zustimmungswerte in der Bevölkerung kontinuierlich gesteigert werden. Sie liegen nach einer neuesten repräsentativen Umfrage bundesweit bei 71 % Befürwortung für die erneute Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele in Deutschland.
Wie geht es weiter, wenn der Beschluss auf der Mitgliederversammlung positiv ausfällt?
Wenn der Beschluss positiv ausfällt, wird der DOSB die Aufnahme in den „Continuous Dialogue“ beim IOC beantragen. Die DOSB-Mitgliederversammlung 2025 soll dann über mindestens ein finales Bewerbungskonzept entscheiden. Weiterhin wird der DOSB die enge Einbindung der Partner aus Sport, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sicherstellen. Die öffentliche Kommunikation (Kampagne „Stop the Clock“) und Partizipation („Deine Ideen. Deine Spiele.“) werden fortgeführt und sollen mit Blick auf die Präsentation von mindestens einem finalen Bewerbungskonzept verstärkt und regional zugeschnitten werden.
Weitere Informationen zur Olympiabewerbung finden Sie auf www.deine-spiele.de
Beschlussvorlage für die 21. DOSB-MV
TOP 14: Beschluss zu einer Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland
(Quelle: DOSB)
DOSB-Präsidium beruft Vorstandsvorsitzenden ab
„Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen. Als Präsidium ist es unsere Aufgabe, die Belange des Verbandes an erste Stelle zu setzen und zum Wohle des DOSB zu handeln“, sagte DOSB-Präsident Thomas Weikert.
Die Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden sind aktuell auf die verbleibenden vier Vorstände des DOSB aufgeteilt, so dass der DOSB voll handlungsfähig ist. Das Präsidium setzt nun zügig ein Verfahren zur Nachbesetzung der Position des Vorstandsvorsitzenden auf.
(Quelle: DOSB)